Behalten Sie Ihre Fragen nicht für sich
Bauvorhaben gestalten und Ansprüche durchsetzen.
Mit unserer Praxisgruppe Baurecht beraten wir öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Projektentwickler, Bauträger und Architekten bundesweit bei herausfordernden Bauvorhaben.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im privaten Baurecht, insbesondere in der baubegleitenden Rechtsberatung, der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sowie der Gestaltung von komplexen Bau- und Architektenverträgen.
Dabei sind wir mit der effektiven Durchsetzung und Abwehr von bauzeitbedingten Ansprüchen, Nachträgen sowie Vergütungs- und Mängelansprüchen betraut. Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten ein effektives baubegleitendes Management, v.a. im Hoch-, Tief- und Anlagenbau.
Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir außergerichtlich und – sofern erforderlich – bundesweit vor den zuständigen Gerichten.
Ferner beraten wir Architektur- und Ingenieurbüros sowie Projektsteuerer zu Haftungsfragen und sämtlichen honorar- und planungsrechtlichen Fragestellungen.
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